Nein. Üblich sind solche Auf­träge bei Aktien, die an der Börse permanent gehandelt werden. Doch Fonds werden normalerweise nicht an der Börse gehandelt. Meist nimmt die Depotbank Kauf- und Verkaufsaufträge von Fonds­anteilen entgegen und leitet sie an die Fondsleitung weiter. Der Preis ist zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht bekannt. Er wird erst am Ende des Tages nach Vorliegen aller Schlusskurse der im Fonds ent­haltenen Wertschriften ermittelt.

Folglich können Anleger bei ­einem Verkaufsauftrag für einen Fonds keinen Stop-Loss-Auftrag ­erteilen. Dabei handelt es sich um einen Verkaufsauftrag, der dann ausgelöst wird, wenn der Kurs einer Wertschrift eine vorgegebene ­Limite unterschreitet. 

Anders ist es bei ETFs, also ­börsengehandelten ­Indexfonds. Sie werden ständig gehandelt, folglich sind hier Stop-Loss-Verkaufsauf­träge möglich.

Beachten Sie aber, dass ein Stop-Loss keine Garantie ist, dass Sie wirklich zu der Limite ver­kaufen können, die Sie gesetzt haben. Wenn es an der Börse rasant nach unten geht, findet sich vielleicht bei Ihrer Limite kein Käufer. Dann wird Ihre Wertschrift zum nächsten gehandelten Kurs verkauft – und der kann viel tiefer sein, als Sie es sich mit Ihrer Li­mite vorgestellt haben.