Das Bett sollte die Normbezeichnung EN 747 haben. Laut Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) bietet diese Norm eine gewisse Gewähr für Sicherheit.

  • Das obere Bett muss auf ­allen vier Seiten mit einem Ge­länder ausgestattet sein. 
  • Das Geländer muss mindestens 16 cm über die Matratze hinausreichen. 
  • Sprossenabstand des Geländers: Der Kopf des Kleinkinds darf nicht hindurchpassen. 
  • Die Einstiegsöffnung des ­Geländers sollte mindestens 30 bis 40 cm breit sein.
  • Die Leiter muss mit dem Bett stabil verbunden sein.
  • Der Stufenabstand der Leiter sollte mindestens 20 cm betragen. 
  • Die Stufen der Leiter sollten eine Tiefe von mindestens 9 cm haben und mit einem Antirutschbelag versehen sein.
  • Das obere Bett muss fest mit dem unteren verbunden sein.