Ein Mann beschwerte sich bei der kantonalen Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen Basel-Stadt. Er habe sich auf eine 50-Prozent-­Stelle beworben und eine Absage erhalten. Begründung: Die Stelle sei für eine Frau vor­gesehen, die wegen familiärer Verpflichtungen nicht Vollzeit arbeiten könne. Die Schlichtungsstelle erachtete dies als verbotene Diskriminierung. Schliesslich einigten sich die Parteien Ende Januar 2017 auf einen Vergleich:  Der Mann e...