Wenn Sie das Haus unter dem Verkehrswert an Ihre Kinder weitergeben, wird Ihnen dies später als freiwilliger Vermögensverzicht angerechnet. Dies, wenn Sie eines Tages Ergänzungsleistungen oder Fürsorgegelder beanspruchen sollten. Grundsätzlich sollte man ein Haus nur an die Kinder überschreiben, wenn man seinen Lebensunterhalt mit dem üb­rigen Vermögen bis ins hohe Alter bestreiten kann. Würde Ihr gesamtes Vermögen inkl. Haus nicht ausreichen, könnten Ihre Kinder unter Umständen verpflichtet werden, allfällige Altersheimkosten mitzufinanzieren.