Inhalt
Gesundheitstipp 03/2015
18.03.2015
Ja. Die Patienten müssen sich mit 15 Franken pro Tag an den Kosten für die Verpflegung im Spital beteiligen. Diese Kosten fallen unabhängig von Franchise und Selbstbehalt an. Der Hintergrund: Mit dem Aufenthalt im Spital können Patienten Kosten sparen, die zu Hause angefallen wären, wie zum Beispiel für Lebensmittel.
Diese Regel gilt nicht für Jugendliche unter 18 Jahren oder junge Erwachsene bis 25 Jahre, solange sie noch in Ausbildung sind. Frauen, die im Spital gebären, müssen bis acht Wochen nach der Geburt den Beitrag ebenfalls nicht entrichten.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden