Ja, aber Sie müssen sich arbeitslos melden. Der Grund liegt darin, dass Sie schon im pensionierungsfähigen Alter sind. Die allermeisten Pensionskassen erlauben Pensio­nierungen im Reglement schon ab Alter 58 bis 60. Folge: Im Prinzip müssen Sie jetzt von der Pensionskasse die gekürzte Rente nehmen oder sich das Alterskapital bar ­auszahlen lassen. Oder einen Mix davon wählen.

Der Übertrag auf ein Freizügigkeitskonto ist nur möglich, wenn Sie sich weiterhin um eine Stelle ­bemühen und dies auch belegen können. Am einfachsten geht das, wenn Sie sich bei der Arbeitslosenversicherung melden (K-Tipp 19/2017).