Nicht direkt. Die Verwaltung muss die Nebenkosten dem Käufer Ihrer Wohnung in Rechnung stellen. Dieser wird sich nachher wohl an Sie wenden. Denn in der Regel wird im Kaufvertrag vereinbart, dass Käufer und Verkäufer per Antrittstag über die Nebenkosten ab­rechnen.

Das heisst: Der Verkäufer ist für die Nebenkosten der Wohnung bis zum Eintrag des Käufers ins ­Grundbuch verantwortlich, anschliessend der Käufer. Gemäss Kaufvertrag hat der Käufer somit ­einen Anspruch, dass Sie ihm die Rechnung für das Jahr 2015 er­statten, weil diese Periode vor dem Antrittstag liegt.