Bei der Pensionierung darf man sich sein Altersguthaben ganz oder teilweise als Kapital auszahlen ­lassen. Ausnahmsweise kann man sein Kapital aus der Pensionskasse schon früher beziehen. Etwa wenn man selbständigerwerbend wird.

Doch was passiert, wenn man sich nach der Auszahlung doch nicht selbständig macht?  In solchen Fällen wird das Steueramt in der Regel anordnen, dass man das bezogene Geld wieder in die 2. Säule zurückzahlen muss. Ist da...