Pensionskasse: Stolperfalle beim Vorbezug
K-Geld 05/2018 vom | aktualisiert amvon Fredy Hämmerli
Der vorzeitige Kapitalbezug aus der Pensionskasse ist nur unter klar definierten Voraussetzungen zulässig. Werden sie verletzt, kann es teuer werden.

Wieder angestellt statt selbständigerwerbend: Wurde Vorsorgegeld zu Unrecht bezogen und verbraucht, fällt der reduzierte Steuersatz weg (Bild: ISTOCK)
Doch was passiert, wenn man sich nach der Auszahlung doch nicht selbständig macht? In solchen Fällen wird das Steueramt in der Regel anordnen, dass man das bezogene Geld wieder in die 2. Säule zurückzahlen muss. Ist das nicht mehr möglich, wird die Auszahlung als normales Einkommen besteuert.
So hat das Bundesgericht 2011 im Fall eines Solothurners entschieden, der sich sein Pensionskassengeld auszahlen liess. In der Folge machte sich der Mann aber nicht selbständig, sondern gründete mit dem Geld eine Aktiengesellschaft, für die er dann tätig war. Eine Rückzahlung war nicht mehr möglich. [...]