Die kinderlose Witwe aus der Stadt Bern war vorsichtig, wenn es ums Geld ging. In ihrem Testament bezeichnete sie 5 Prozent ihres Vermögens als «Reserve» für Kosten, die nach ihrem Tod anfallen könnten. Die Frau wollte ­sicherstellen, dass alles bezahlt wird. Deshalb ordnete sie im Testament ­sogar an, wie vorzugehen wäre, wenn das vorgesehene Geld nicht aus­reichen würde. In diesem Fall sollten sich die eingesetzten Erben anteilsmässig am...