Patienten haben das Recht auf Einsicht in ihre vollständigen Versicherungsakten. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde einer Verunfallten gut, welcher die Suva nur einen Teil der Akten zur Einsicht vorlegte.



Der Anwalt der verunfallten Frau verlangte von der Suva die persönlichen Akten und das Röntgenbildverzeichnis seiner Mandantin. Ausserdem verlangte er von der Versicherung auch die internen Daten über die Klientin. Die Suva lehnte dies jedoch ab. Sie stützte sich auf ihr...