Auch wer in den Ferien verunfallt, hat Anspruch auf Taggelder. Obligatorisch gegen Nichtbetriebsunfall versichert sind alle Angestellten, die durchschnittlich mehr als acht Stunden pro Woche arbeiten. Die Entschädigung beläuft sich normalerweise auf 80 Prozent des Salärs. Für die medizinische Behandlung im Ausland wird aber höchstens der doppelte Betrag der Kosten vergütet, die in der Schweiz entstanden wären. Massgebend für Spitalaufenthalte sind dabei die Kosten der allgemeinen Abteilu...