Aus Steuergründen kann eine Teilpensionierung vor dem eigentlichen Pensionsalter attraktiv sein. Wenn sich der Teilpensionär das Kapital der Pensionskasse in Schritten bar auszahlen lässt, fallen weniger ­Steuern an. Laut der Zeitschrift «K-Geld» lassen sich unter folgenden Voraussetzungen Steuern sparen:

  • Dauerhafte Reduktion des Beschäftigungsgrads.
  • Der Lohn muss sich im gleichen Mass reduzieren.
  • Das Alterskapital muss im gleichen Umfang bar bezogen werden.
  • Bei der ordentlichen Pensionierung kann man in der Regel immer noch bestimmen, ob man den Rest des Kapitals in bar oder in Form einer Rente beziehen will.

Die neue Ausgabe von «K-Geld» gibts am Kiosk für Fr. 5.60 oder per Tel. 044 253 90 60.