Ja. Suchen Sie zuerst das Gespräch mit dem Zahnarzt, damit er Ihnen die Rechnung erklärt. Ist er der Zahnärzte-Gesellschaft SSO an­geschlossen, muss er sich an den geltenden Zahnarzttarif halten. Trotzdem hat er einen ­gewissen Spielraum. Falls Sie sich mit Ihrem Zahnarzt nicht einigen, können Sie sich an die zuständige zahnärztliche Begutachtungs­kommission der SSO wenden. Sie finden sie ­unter www.sso.ch } Patienten } Recht und Tarif } Zahnärztliche Begutachtungskommission.