Bei Tod oder Invalidität eines Ehepartners reicht das verbleibende Einkommen in der Regel nicht für die weitere Finanzierung des Eigenheims. Die Bank kündigt die Hypothek, weil die laufenden Kosten ein Drittel des Bruttoeinkommens übersteigen und somit die Tragbarkeit nach Ansicht der Banken nicht mehr gewährleistet ist. Die Immobilie muss verkauft werden.
Eigenheimbesitzer sollten sich gegen solche Schicksalsschläge wappnen. Am besten eignen sich dazu zwei Versicherungen, welche die finanziellen Folgen eines Todesfalls oder einer Invalidität mindern: eine Erwerbsunfähigkeits- und eine Todesfallpolice.
Ein Beispiel: Ein Ehepaar mit einem Kleinkind kauft ein Einfamilienhaus. Der Vater verdient im Jahr brutto 100 000 Franken, die Mutter mit einem Teilzeitjob 20 000 Franken. Das Haus kostet 700 000 Franken.
Die Familie finanziert die Liegenschaft wegen bescheidener Eigenmittel zu 80 Prozent mit Hypotheken. Die laufenden Kosten – Hypothekarzinsen, Amortisation und Unterhaltskosten – betragen langfristig 38 500 Franken (siehe Tabelle im pdf-Artikel). Dies entspricht 32,1 Prozent des gemeinsamen, jährlichen Bruttoeinkommens. Die Tragbarkeitsrichtlinien der Bank sind damit knapp erfüllt.
Wird der Vater infolge Krankheit invalid, sinkt das Einkommen der Familie auf 104 120 Franken. Die Eigenheimkosten übersteigen somit ein Drittel des Einkommens – und es besteht die Gefahr, dass die Bank die Hypothek kündigt.
Das lässt sich vermeiden, wenn der Mann mit einer Erwerbsunfähigkeits-Versicherung vorgesorgt hat, die ihm eine Invalidenrente von 11 500 Franken pro Jahr garantiert. Mit diesem Zusatzeinkommen betragen die Eigenheimkosten genau ein Drittel der Einkünfte. Die Familie kann ihr Eigenheim behalten.
Noch stärker reduziert sich das Familieneinkommen, wenn der Vater infolge einer Krankheit stirbt: Der Witwe bleiben neben dem Teilzeitvedienst noch die Witwen- und Waisenrenten der AHV und der Pensionskasse ihres Mannes. Das sind insgesamt nur rund 77 700 Franken.
Der Ehemann sollte ein Todesfallkapital von mindestens 140 000 Franken versichern, damit die Witwe im Eigenheim bleiben kann. Mit dieser einmaligen Kapitalauszahlung kann die Witwe die Hypothek amortisieren und die Eigenheimkosten auf ein tragbares Mass reduzieren.
Invalidenrente und Todesfallpolice: Vergleichen Sie die AngeboteDas sind die wichtigsten Tipps für den Abschluss einer Erwerbsunfähigkeits-Versicherung für den Fall einer Invalidität:
- Holen Sie mehrere Offerten ein. Die Prämienunterschiede sind gross.
- Wer neben der Invalidenrente auch Todesfallkapital benötigt, kann beide Versicherungen bei verschiedenen Gesellschaften abschliessen und jeweils die günstigste Variante wählen. So bleibt man flexibler als mit einem Kombiprodukt bei einem einzigen Anbieter.
- Risikoversicherungen – also auch Invalidenrenten –, kann man in der Säule 3a abschliessen und so Steuern sparen.
- Überprüfen Sie Ihre Deckung von Zeit zu Zeit. Bei steigendem Lohn wird die Einkommenslücke im Fall einer Invalidität grösser.
- Vorsicht: Viele Versicherungsvertreter wollen eine gemischte Lebensversicherung verkaufen, welche die Invalidenrente mit einem Sparprozess verbindet. K-Geld hat schon mehrfach von solchen Sparversicherungen abgeraten.
Tipps für den Abschluss einer Todesfallpolice:- Holen Sie mehrere Offerten ein. Die Prämienunterschiede sind gross.
- Je nach Situation sinkt die benötigte Todesfallsumme über die Jahre. Dies ist etwa der Fall, wenn eine Hypothek regelmässig amortisiert wird. Hier eignet sich eine Todesfallpolice mit abnehmendem Kapital. Dabei verringert sich die im Todesfall auszuzahlende Summe Jahr für Jahr, zum Beispiel bei einer Laufzeit von 20 Jahren jedes Jahr um einen Zwanzigstel. Die Prämien sind rund 30 bis 50 Prozent günstiger als bei einer Versicherung mit gleich bleibendem Todesfallkapital.
- Raucher sollten eine Versicherung wählen, die keinen Raucherzuschlag erhebt.
- Der Empfänger eines Todesfallkapitals muss auf der ausbezahlten Summe eine einmalige Steuer abliefern. Diese sollte man beim Festlegen der Summe miteinbeziehen.
- Wer über seinen Arbeitgeber gut versichert ist, kann bei einigen Gesellschaften den Unfallschutz ausschliessen. Das spart 10 bis 15 Prozent Prämien.
- Bei kleineren Versicherungssummen verzichten die Gesellschaften auf einen Gesundheits-Check und begnügen sich mit einem Fragebogen: Halten Sie sich an die Wahrheit. Tritt ein Schadenfall ein und stösst die Versicherung dann auf fehlerhafte Angaben, darf sie ihre Leistungen unter Umständen verweigern.