Umzug - Gut geplant ist halb gezügelt
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saldo 5/2001
14.03.2001
Um sich beim Zügeln vor bösen Überraschungen zu schützen, sollten unbedingt mehrere Offerten eingeholt werden. Doch aufgepasst beim Kleingedruckten.
Das Packen allein ist nervenaufreibend genug. Umso schlimmer, wenn das Zügeln teurer kommt als erwartet. Das musste beispielsweise eine Musikerfamilie erleben, die aus ihrer 5-Zimmer-Wohnung in Zürich nach Südfrankreich umzog. Statt der offerierten 9200 Franken stellte eine anerkannte Zürcher Zügelfirma 10 500 Franken in Rech...
Um sich beim Zügeln vor bösen Überraschungen zu schützen, sollten unbedingt mehrere Offerten eingeholt werden. Doch aufgepasst beim Kleingedruckten.
Das Packen allein ist nervenaufreibend genug. Umso schlimmer, wenn das Zügeln teurer kommt als erwartet. Das musste beispielsweise eine Musikerfamilie erleben, die aus ihrer 5-Zimmer-Wohnung in Zürich nach Südfrankreich umzog. Statt der offerierten 9200 Franken stellte eine anerkannte Zürcher Zügelfirma 10 500 Franken in Rechnung. Begründung: der Stundenaufwand sei höher ausgefallen als erwartet.
Zum Ärger über die Rechnung kam noch ein Schaden am Mobiliar von rund 6000 Franken. Der Zügelwagen wurde in Südfrankreich unprofessionell vom jungen Disponenten der Firma und seinen drei Freunden ausgeladen - die gerade ihre Ferien in Südfrankreich verbrachten.
Keine Zusatzkosten bei verbindlichen Pauschalpreisen
Kostenüberschreitungen von Zügelunternehmen sind laut Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) häufig. Hauptursache: Die Firmen haben den Aufwand unterschätzt.
Allerdings müssen zusätzliche Kosten von den Kunden längst nicht immer akzeptiert werden. Wer eine Pauschalofferte zum Fixpreis anfordert, kann auf dem offerierten Preis beharren. Bei Richtpreisofferten hingegen sind Überschreitungen bis 10 Prozent zu tolerieren, wenn sie durch Mehraufwand begründet sind. "Die Zügelfirma muss bei Mehrkosten schon während des Umzugs informieren", sagt Josianne Walpen von der SKS.
Tipp: Unbedingt bei verschiedenen Firmen schriftliche Offerten einholen und möglichst ein verbindliches Pauschalangebot verlangen. Bei Offerten nach Stundenaufwand sollte der geschätzte Gesamtaufwand inklusive Montage angegeben sein. Eine seriöse Firma schaut sich vor der Erstellung der Offerte das Mobiliar in der Wohnung an - inklusive den Hausrat in Keller, Estrich oder Garage.
Das Gesetz ist vorteilhafter als die Verträge
Ausziehende Mieter können bei Verträgen nach Aufwand die Kosten reduzieren, indem sie den Hausrat gut und termingerecht verpacken und private Helfer organisieren. Wenn die Kisten und Möbel nach den Zimmern der neuen Wohnung nummeriert werden, kann auch beim Einzug Zeit gespart werden.
Aufgepasst vor versteckten Gebühren im Kleingedruckten der Zügelunternehmen: Manche Firmen offerieren einen Preis inklusive Nebenkosten (Spesen, Kilometer, Versicherung). Andere rechnen nach Zuschlägen des Branchenverbands Astag ab: Ein Klavier kostet dann zusätzlich 160 Franken, ein Flügel 270 Franken mehr, 100 Franken Zuschlag werden für Möbel über 100 Kilo berechnet. Müssen vom Lastwagen bis zur Tür mehr als 15 Meter zurückgelegt werden und liegt die Wohnung über dem dritten Stock, wirds gemäss Astag-Tarif nochmals teurer.
Wenig kundenfreundlich auch die Haftung der Zügelfirma bei Beschädigungen der Möbel. Gemäss Gesetz haftet der Beauftragte für alle aus Unsorgfalt des Zügelpersonals entstandenen Schäden. Das Astag-Kleingedruckte hingegen beschränkt die Haftung auf Fälle von grober Fahrlässigkeit ihres Personals und ersetzt nur Schäden bis maximal 500 Franken pro Kubikmeter Ladung.
Das Kleingedruckte muss nicht immer akzeptiert werden
Tipp: Kleingedrucktes genau durchlesen und unliebsame Klauseln aus dem Vertrag streichen. Dann gilt das vorteilhaftere Gesetz.
Übrigens: Ein Zügelunternehmen darf das Kleingedruckte nicht nachträglich für anwendbar erklären: "Wenn der Kunde die allgemeinen Bestimmungen nicht bei Vertragsabschluss mitgeliefert bekommt, kann sich die Firma auch nicht darauf berufen", erklärt Hanspeter Danner, Geschäftsleitungsmitglied der Astag.
Melanie Herr
Weitere Informationen zum Umzug: saldo-Ratgeber: "Das Mietrecht im Überblick". Die Bestellkarte finden Sie auf Seite 24. Schweizerischer Mieterverband: Merkblätter "Problemlos zügeln" und "Auszug und Einzug", Preis je 8 Franken, Tel. 01 291 09 37, www.mieterverband.ch.
Putzfirmen - Abnahmegarantie im Vertrag festhalten
Wer für die Schlussreinigung der Wohnung ein Putzunternehmen engagieren will, sollte unbedingt rechtzeitig mehrere Offerten einholen. Die Preise sind sehr unterschiedlich. Seriöse Putzinstitute schauen sich die Wohnung vor der Offertstellung an. Spezielle Wünsche sind am besten schriftlich festzuhalten. Die Offerte muss neben der Höhe der Reinigungskosten auch den genauen Putztermin enthalten. Besonders wichtig: Im Preis sollte eine Abnahmegarantie vereinbart sein, damit den ausziehenden Mietern keine Zusatzkosten entstehen, wenn sich beim Abgabetermin eine Nachreinigung als notwendig erweist. Von Vorteil ist, wenn ein Vertreter des Putzinstitutes bei der Wohnungsabnahme anwesend ist.
Wird die Wohnung nach dem Auszug noch renoviert, muss sie nur besenrein abgegeben werden.