«Kürzlich fuhr mich ein Auto an, als ich mit dem Velo unterwegs war. Ich brach mir das Bein und konnte mehrere Wochen nicht arbeiten. Mein Chef sagte, ich müsse den Lohnausfall bei der Haftpflicht­versicherung des Autofahrers einfordern. Stimmt das?

Nein. In erster Linie ist die Unfallversicherung des Arbeitgebers zuständig. Egal, ob der Unfall während der Arbeit oder in der Freizeit passiert ist. Die Versicherung übernimmt die vollen Heilungskosten und den Lohnausfall zu 80 Prozent.

Den verbleibenden Schaden – beispiels­weise den Lohnausfall von 20 Prozent, all­fällige Kosten für beschädigte Kleider und die Veloreparatur – können Sie direkt bei der Haftpflichtversicherung des Autobesitzers einfordern.

Wichtig: Angestellte eines Betriebs, die pro Woche mindestens 8 Stunden arbeiten, sind bei Unfällen auch in der Freizeit versichert.