Ja, denn Obligationen werden wie Aktien an der Börse gehandelt. Sie unterliegen also dem Gesetz von Angebot und Nachfrage, entsprechend schwanken ihre Kurse. Ausschlaggebend für den Kurs ist das allgemeine Zinsniveau. Für Obligationen bedeuten steigende Zinsen sinkende Kurse - und umgekehrt.

Ein Beispiel: Eine Staatsanleihe des Kantons Zürich mit einer Laufzeit von 12 Jahren und einem festen Zinssatz von 4 Prozent wird zu einem bestimmten Preis angeboten. Das allgemeine Zinsniveau liegt zu diesem Zeitpunkt deutlich unter 4 Prozent. Der Zins der Obligation ist also attraktiv und die Nachfrage nach dem Wertpapier entsprechend hoch. Eine hohe Nachfrage bedeutet, dass auch der Preis, also der Kurs der Obligation, steigt.

Wenn nun aber die Zinsen am Kapitalmarkt ihrerseits steigen, verliert die Obligation an Attraktivität. Viele Anleger trennen sich von ihren Anleihen und investieren ihr Geld in andere, attraktivere Anlageformen. Die Nachfrage nach Anleihen sinkt, was fallende Kurse zur Folge hat.

Wer zu diesem Zeitpunkt die Obligation verkaufen muss, verliert also Geld. Der Kursverlauf kann nur jenen Anlegern egal sein, welche die Obligation bis zum Verfallstermin halten wollen: Der Schuldner zahlt ihnen am Ende der Laufzeit ihr geliehenes Geld zurück.

Alle anderen Obligationäre sollten sich regelmässig informieren, um nicht den Zeitpunkt zu verpassen, an dem sich die Obligation mit Gewinn verkaufen lässt.

Besonders stark wirken sich Änderungen des Zinsniveaus auf Obligationen mit langer Laufzeit aus. Wenn dagegen der Rückzahlungstermin einer Obligation in nächster Zeit ansteht, spielt der Zinsunterschied keine grosse Rolle mehr.

Die Folge: Obligationen mit kurzer Restlaufzeit entwickeln sich ruhiger und reagieren weniger stark auf Zinsveränderungen.

(fa)