Über diesen typischen Fall ­berichtete K-Geld in der Ausgabe 5/2016: Ein Alleingesellschafter ­einer GmbH sprach sich eine Dividende von 800 000 Franken zu. Die GmbH deklarierte die Dividende in der Steuererklärung korrekt und überwies die Verrechnungssteuer von 280 000 Franken an die Steuer­verwaltung. In seiner persönlichen Steuererklärung deklarierte der Mann seine Beteiligung an der GmbH ebenfalls ordnungsgemäss. Doch die kassierte Dividende gab e...