Überstunden müssen mit einem Lohnzuschlag von 25 Prozent entschädigt werden, wenn im Vertrag nichts anderes steht. Die Beweispflicht für geleistete Überstunden liegt bei den Angestellten.



Peter Spiller (Name geändert) war seit zwei Jahren als Buchhalter in einer mittelgrossen Importfirma beschäftigt und verdiente rund 5600 Franken im Monat. Er wurde als guter, loyaler Mitarbeiter geschätzt.



Als der Betrieb im Herbst letzten Jahres mit Bestellungen überhäuf...