AHV- und IV-Rentner haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL), falls ihr Einkommen nicht reicht, um die minimalen Lebenskosten zu decken. Das trifft auf Manfred Lutz (Name geändert) aus Sissach BL zu. Er ­stutzte, als er das Antragsformular der Sozialversicherungsanstalt (SVA) Basel-­Landschaft zur Anmeldung für Ergänzungsleistungen las.

Dort heisst es in umständlichem Amtsdeutsch: «Mit der ­Unterzeichnung dieses Formulars ermächtig...