Nein. Solche Vorbezüge sind ausschliesslich zur Finanzierung von selbstgenutztem Hauptwohneigentum zulässig.

Aber es gibt einen Umweg: Sollten Sie bereits über Wohn­eigentum verfügen, könnten Sie die Hypothek auf dieser Liegenschaft erhöhen und mit dem Geld die Ferienwohnung finanzieren. Voraussetzungen: Beim bestehenden Eigenheim wird die Belastungsgrenze von 80 Prozent Fremdkapital nicht überschritten und die Tragbarkeit ist weiterhin gegeben. Falls Ihre Bank mitspielt, könnten Sie nach einer Sperrfrist von mindestens drei Jahren Ihre Hypothek aus 3a- oder Pensionskassen-Mitteln amortisieren.

Welche Mittel Sie zuerst einsetzen, hängt von Ihren Bedürfnissen ab. Der Pensionskassenbezug lohnt sich rein finanziell oft mehr, weil die Progression auf der Kapitalleistung ge­brochen werden kann. Auch darf man das vorbezogene Geld wieder zurückzahlen, was bei der 3. Säule nicht geht. Dafür geht man ein zusätzliches Risiko ein: Wegen des Vorbezugs wird teilweise die Invaliditäts- und Todesfallleistung gekürzt. Und die Verzinsung des Pensionskassenguthabens ist oft höher als in der 3. Säule.