Nein. Für Männer sind solche Bezüge erst ab Alter 60 möglich, für Frauen ab Alter 59. Das gilt auch bei Arbeitslosigkeit.
Sie haben drei 3a-Konten und zwei Freizügigkeitskonten. Steuerlich ist es am günstigsten, wenn Sie ab Alter 60 jedes Jahr ein 3a-Konto auflösen. Denn 3a-Konten müssen im Prinzip spätestens bei Erreichen der AHV-Alters aufgelöst sein ­(ausser man arbeitet weiter). Mit den Freizügigkeitskonten können Sie – falls es finanziell drinliegt – noch warten. Diese müssen Männer spätestens mit Alter 70 auflösen (Frauen mit 69).