Wechsel vom Abo zur Prepaid-Karte - Kann ich meine Handy-Nummer behalten?
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Haus & Garten 2/2001
01.03.2001
Ich wollte mein Handy-Abo auflösen und zu «Prepaid» wechseln. Jetzt heisst es bei meiner Telefongesellschaft, ich könne die Nummer nicht behalten. Ein Kollege sagte mir aber vor kurzem, laut Gesetz dürfe ich die Nummer «mitnehmen». Ist das wahr?
Nein, leider haben Sie kein Anrecht darauf, auf Prepaid zu wechseln und Ihre Nummer zu behalten.
Die alte Telefongesellschaft muss Ihnen zwar Ihre Nummer «mitgeben». Der neue Anbieter darf jedoch beim Abschluss eine...
Ich wollte mein Handy-Abo auflösen und zu «Prepaid» wechseln. Jetzt heisst es bei meiner Telefongesellschaft, ich könne die Nummer nicht behalten. Ein Kollege sagte mir aber vor kurzem, laut Gesetz dürfe ich die Nummer «mitnehmen». Ist das wahr?
Nein, leider haben Sie kein Anrecht darauf, auf Prepaid zu wechseln und Ihre Nummer zu behalten.
Die alte Telefongesellschaft muss Ihnen zwar Ihre Nummer «mitgeben». Der neue Anbieter darf jedoch beim Abschluss eines Vertrages frei entscheiden, welche Nummer er Ihnen zuweist. Sie müssten also einen Anbieter finden, der sich bereit erklärt, Ihre bisherige Nummer zu übernehmen.
Zurzeit kommt Ihnen nur Orange freiwillig entgegen. Bei Swisscom und Diax ist in den Prepaid-Paketen immer schon eine Nummer fest zugeteilt.
Auch wenn Sie nur innerhalb der Telefongesellschaft vom Monats-Abo zur Prepaid-Karte wechseln wollen, bekommen Sie eine neue Nummer.
Anders bei einem Abo-Vertrag mit Monatsgebühr: In diesem Fall sind alle drei Mobil-Anbieter bereit, Ihre bisherige Nummer zu übernehmen.
Wenn Sie einen neuen Vertrag abschliessen und die alte Handy-Nummer behalten möchten, müssen Sie eine entsprechende Vollmacht unterzeichnen.
Bisdie Nummer technisch übertragen ist, können biszu40 Tage vergehen.
Zudem benötigen Sieeine neue SIM-Karte, für die Sie rund 40 Franken bezahlen. Bei manchen Sonderangeboten werden Ihnen allerdings diese Kosten erlassen.
Achtung: Wenn Sie bei Ihrer alten Telefongesellschaft noch ein Gesprächsguthaben haben, so wird dieses nicht zusammen mit der Nummer übertragen! Sie sollten also Guthaben unbedingt vor dem Wechsel aufbrauchen. Georg Engeli,
Rechtsberatung K-Tipp