Nein. Falls Sie während des ­Erwerbslebens invalid werden, zahlt Ihnen die Pensionskasse eine In­validenrente. Wie hoch diese ­aktuell wäre, steht auf Ihrem Pensions­kassenausweis. Eine Senkung der Risikoprämie ändert ­daran nichts.

Die Höhe der Invalidenrente ist im Reglement der Kasse geregelt. Für die Berechnung gibt es zwei ­Arten:

Die Invalidenrente beträgt pro Jahr 6,8 Prozent des Alters­kapitals, das Sie mutmasslich im ­Alter 65 haben werden.

Oder sie beträgt zum Beispiel 40 oder 50 Prozent Ihres aktuellen versicherten Lohnes. Für An­gestellte ist das die bessere Variante.

Die Risikoprämien sinken dann, wenn die Pensionskasse ­weniger Geld für Invalidität oder Tod der aktiv Versicherten zahlen muss. Kritiker bemängeln, dass die Kassen generell zu hohe Risiko­prämien verlangen.