Zwei Jahre Gefängnis wegen ­Betrugs, Urkundenfälschung und Veruntreuung: So lautet das rechtskräftige Urteil des Zuger Obergerichts gegen den Finanzberater A. S. Die Freiheitsstrafe ist bedingt. Das heisst: Er muss nicht ins Gefängnis, falls er in den nächsten drei Jahren «sauber» bleibt, also kein Vergehen oder Verbrechen begeht. Der Mann hat zahlreiche seiner Kunden geschädigt und es laufen noch wei­tere Verfahren. K-Geld nennt seinen vollen...