Eine Erbschaft muss man nicht annehmen. Wenn ein Verstorbener einen Schuldenberg hinterlassen hat, können die Erben die Erbschaft ausschlagen. Manchmal ist nicht einmal aktives Handeln ­nötig: Laut Gesetz ist die Ausschlagung der Erbschaft zu vermuten, wenn die Zahlungsunfähigkeit des Erblassers amtlich festgestellt oder unübersehbar ist. Dies ist etwa dann der Fall, wenn ein oder mehrere Verlustscheine vorliegen. Aber auch dann, wenn der Erblasser bis zum Tod Für...