Inhalt
Falsch! Wer an einem gesetzlichen Feiertag wie zum Beispiel Weihnachten oder Ostern krank ist, hat Pech gehabt. Solche Tage können nicht kompensiert werden. Erkrankt ein Arbeitnehmer hingegen während der Ferien, kann er diese Tage später nachholen. Bedingung ist allerdings eine ernsthaftere Krankheit oder ein Unfall. Eine vorübergehende Unpässlichkeit rechtfertigt keine Ferienkompensation....
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo ab 8 Franken