Lebensversicherungen haben grundsätzlich ein fixes Ablauf­datum. Sie können sie daher nur ausservertraglich kündigen – das allerdings jederzeit. Aus diesem Grund finden Sie die Kündigungsbedingungen auch nicht ­direkt auf der Police.

Aber: Der vorzeitige Rücktritt vom Vertrag erfolgt meist zu schlechten Bedingungen für den Kunden. Denn bei gemischten Versicherungen, die Sparprozess und Risikoabsicherung verbinden, erhalten Sie beim Ausstieg nur den sogenannten Rückkaufswert. Und der ist in der Regel tiefer als die Summe der einbezahlten Prämien, weil die Gesellschaft hohe Abzüge für den Risikoteil und ihre eigenen Aufwendungen macht.

Den Rückkaufswert kann Ihnen die Versicherungsgesellschaft mitteilen. So haben Sie eine transparente Entscheidungsgrundlage.  Eine Auflösung kurz vor dem Ablaufdatum bzw. Vertragsende ist selten sinnvoll.

In Frage kommt jeweils auch eine Sistierung der Police. Dabei wird der (enttäuschende) Rückkaufswert in eine Police ohne ­Prämienzahlpflicht umgewandelt. Doch auch das ist für Sparer ein schlechtes Geschäft.