Eine Berechnung Ihrer persönlichen Altersrente können Sie bei der AHV-Ausgleichskasse verlangen, die zurzeit für Sie zuständig ist. Auf Wunsch wird auch die Hinterlassenen- und die Invalidenrente ermittelt. Die Berechnungen sind für über 40-Jährige gratis, sofern sie in den letzten fünf Jahren nicht bereits eine Berechnung verlangt haben. Die Gebühr von maximal 300 Franken entfällt auch, wenn besondere Gründe für die Berechnung vorliegen; dazu gehören Trennung, Scheidung, Heirat, Geburt eines Kindes, Stellenverlust oder Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit.

Ein Merkblatt und den Antrag für eine Rentenberechnung erhalten Sie bei jeder AHV-Zweigstelle (Adressen siehe letzte Seiten im Telefonbuch) oder im Internet unter www.ahv.ch im Menüpunkt «Merkblätter» beziehungsweise «Formulare». Ehepaare sollten den Antrag für die Berechnung gemeinsam einreichen.

(nw)