Legen Sie mehrere 3a-Konten an. Gemäss Kreisschreiben der Steuerverwaltung sind zwei Konten bei derselben Bank zulässig, auf die Sie dann abwechslungsweise Ihre Vorsorgegelder einzahlen. Für Angestellte sind das derzeit maximal 6077 Franken, für Selbständige maximal 30 384 Franken beziehungsweise 20 Prozent des Einkommens.

Es ist aber nicht verboten, bei andern Banken weitere Konten zu eröffnen. Steuerlich optimal wären fünf Konti, von denen Sie dann ab dem 60. Altersjahr je eines pro Jahr auflösen. Möchten Sie mit 65 das Pensionskassenkapital statt einer Rente beziehen, so sollten Sie sich auf vier 3a-Konten beschränken, denn Vorsorgeleistungen aus der 2. und 3. Säule werden im gleichen Jahr beim Bund und in den allermeisten Kantonen zusammengezählt. Je nach Wohnort und Höhe des 3a-Guthabens spart man bei einem gestaffelten Bezug bis zu 50 Prozent des Steuerbetrags.

Der gestaffelte Bezug erlaubt Ihnen, die so genannte Steuerprogression zu brechen. Diese hat zur Folge, dass hohe Einkommen proportional stärker als geringere Einkommen besteuert werden. Durch diese Staffelung verhindern Sie, dass Sie in einem Jahr ein aussergewöhnlich hohes Einkommen versteuern müssen.

Nicht zulässig ist der gestaffelte Bezug jedoch im Kanton Thurgau: Er zählt den Kapitalbezug aus Vorsorgeleistungen über volle fünf Jahre zusammen. Wenigstens den Besitzern von Wohneigentum steht aber auch im Thurgau ein Ausweg offen: Sie können bereits vor dem 60. Altersjahr einen Teilbezug aus ihrem 3a-Konto vornehmen, um damit Hypotheken zu amortisieren.

(fh)