Wie muss ich mein neugeborenes Kind versichern?
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Gesundheitstipp 8/2000
01.08.2000
In zwei Wochen kommt unser erstes Kind zur Welt. Uns ist es wichtig, dass für unser Kind rundum gesorgt ist - auch bezüglich der Versicherungen. Was müssen wir in Bezug auf die Krankenversicherung für unser Baby unternehmen?
Die Grundversicherung ist für alle obligatorisch. Bis spätestens drei Monate nach der Geburt müssen Sie für Ihr Kind eine Grundversicherung abschliessen. Dabei sollten Sie Folgendes berücksichtigen.
- Ohne Zusatzversicherung: Wenn Sie n...
In zwei Wochen kommt unser erstes Kind zur Welt. Uns ist es wichtig, dass für unser Kind rundum gesorgt ist - auch bezüglich der Versicherungen. Was müssen wir in Bezug auf die Krankenversicherung für unser Baby unternehmen?
Die Grundversicherung ist für alle obligatorisch. Bis spätestens drei Monate nach der Geburt müssen Sie für Ihr Kind eine Grundversicherung abschliessen. Dabei sollten Sie Folgendes berücksichtigen.
- Ohne Zusatzversicherung: Wenn Sie nur eine Grundversicherung haben (also in der allgemeinen Abteilung eines öffentlichen Spitals gebären), ist es nicht nötig, dass Sie und Ihr Kind bei der gleichen Kasse versichert sind. Denn das Bundesgericht hat im Januar 1999 entschieden, dass die Kosten für den Aufenthalt und die Pflege des gesunden Säuglings nach der Geburt die Krankenkasse der Mutter übernehmen muss.
- Sollte Ihr Baby krank werden, dann bezahlt die Grundversicherung jener Krankenkasse (ohne Vorbehalt und rückwirkend), bei der Sie Ihr Kind bis spätestens drei Monate nach der Geburt angemeldet haben.
- Mit Zusatzversicherung: Liegen Sie halbprivat, privat oder allgemein in einer Privatklinik, dann benötigen Sie für die Geburt im Spital eine Zusatzversicherung. In diesem Fall empfiehlt es sich, das Kind sicherheitshalber bei Ihrer Krankenkasse zu versichern. Grund: Viele Krankenkassen bezahlen die Kosten für Unterkunft und Pflege des Neugeborenen nur dann, wenn auch das Kind bei ihnen versichert ist.
- Achtung: Wenn Ihr nur allgemein versichertes Baby (Grundversicherung) krank zur Welt kommt und Sie liegen auf einer halbprivaten oder privaten Abteilung eines Spitals (Zusatzversicherung), können ungedeckte Kosten entstehen. Wollen Sie sich dagegen schützen, sollten Sie Ihr Kind ebenfalls mit einem Zusatz versichern lassen. Doch bedenken Sie, die Krankenkassen dürfen in der Zusatzversicherung auch Neugeborene ausschliessen oder Gesundheitsvorbehalte machen.
Erkundigen Sie sich daher bei der Krankenkasse, unter welchen Bedingungen und für welche Zusatzversicherungen des Kindes sie eine Risikoprüfung verlangt. Einige Kassen verzichten auf einen Vorbehalt, verlangen aber schon eine Anmeldung vor der Geburt.
Iris Schultheiss