Nein. Der Arbeitgeber ­dürfte Ihnen kündigen, wenn Sie wieder zur Arbeit kommen. Da Sie sich wieder fit fühlen, sind Sie offensichtlich nicht mehr krank und die Kündigungssperre ist somit aufgehoben. Ein ärztliches Zeugnis ist kein Beweis für eine Arbeitsunfähigkeit – nur ein Indiz dafür. Ob Sie arbeitsfähig sind, wissen Sie selbst am besten.