Nein. Die Schweiz und Polen haben ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Das Steueramt will den Verdienst ­Ihrer Frau nur kennen, um den richtigen Steuersatz für Sie als Ehepaar zu ermitteln. Denn für die Bestimmung des Steuer­satzes ist die Summe beider Einkommen massgebend.

Ein Beispiel: Sie verdienten im Jahr 2017 in der Schweiz 100000 Franken und Ihre Frau in Polen 50000 Franken. In diesem Fall müssten Sie als ­Ehepaar im Kanton Aargau nur die 100000 Franken versteuern – allerdings zu einem leicht erhöhten Einkommenssteuersatz. Es ist derjenige Satz, der dem gesamten ehelichen Ein­kommen (also den 150 000 Franken) entspricht