Ja. Die USA verlangen für Direktanlagen Erbschafts­steuern. Das betrifft auch Aktien oder Obligationen von US­ Unternehmen, Fonds von US­ Firmen sowie Liegenschaften in den USA. Wenn Ihre Nach­ kommen ebenfalls Schweizer Bürger sind und in der Schweiz leben, können sie bei den ge­erbten US-­Vermögenswerten immerhin mit einem Freibetrag von mindestens 60 000 Dollar rechnen.