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22.10.2012
Bevor Sie Auskunfteien im Internet suchen, können Sie sich aus erster Hand über das Zahlungsverhalten potenzieller Kunden informieren: beim Betreibungsamt des Wohn- beziehungsweise Geschäftssitzes. Ein schriftlicher Auszug aus dem Betreibungsregister kostet in der Schweiz pauschal 17 Franken. Wer nur eine mündliche Betreibungsauskunft beim Amt verlangt, zahlt 9 Franken. Sind bei jemandem mehrere Betreibungen hängig oder kam es in den letzten Jahren immer wieder zu Betreibungen, ist dies ein Alarmzeichen. In solchen Fällen sollten Sie Arbeiten nur gegen Vorauszahlung oder mit Teilzahlungen nach bestimmten Arbeitsschritten ausführen.
Bei Aufträgen von Unternehmen sollte man grundsätzlich immer auch einen Blick ins Handelsregister werfen. Im Internet erfahren Sie unter www.zefix.ch, ob der Auftraggeber seinen Sitz in der Schweiz hat. Bei grösseren Aufträgen kann es sich lohnen, zusätzliche Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei einzuholen.
Aber Achtung: Die Auskünfte sind kostenpflichtig. Und die dort abrufbaren Bonitäts-Noten, Umsatzzahlen und weitere Infos sind mit Vorsicht zu geniessen.
Grund: Die Quellen sind nicht transparent, die Informationen zum Teil veraltet oder unzutreffend. Bekannte Kredit- und Wirtschaftsauskunfteien sind Deltavista (www.deltavista.com), Intrum Justitia (www.intrum.ch) sowie Creditreform (www.creditreform.ch).
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Wie informiere ich mich über die Zahlungsfähigkeit von Kunden
Zu ihrem Artikel ist folgendes hinzuzufügen: Betreibungsauskünfte geben lediglich Auskünfte über Einträge im Betreibungsregister beim angefragten Amt. Sie geben keinerlei Auskünfte sowohl über die Tatsächlichkeit als auch über die Dauer des Domizils bzw. Wohnsitzes. Bei im HR eingetragenen Firmen kann via www.zefix.ch das Domizil sowie die Dauer des bzw. der Domizile (Achtung: Bei Domizilveränderungen) abgefragt werden. Bei natürlichen Personen muss vorab zwingend bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde sowohl nach der tatsächlichen Wohnsitznahme (Achtung: Könnte lediglich als Wochenaufenthalter gemeldet sein) als auch nach der Dauer des bisherigen Wohnsitzes nachgefragt werden (Achtung: Ist evtl. erst seit einigen Wochen hier wohnhaft). Fazit: Ein Betreibungsauszug ist nur dann als verbindlich zu betrachten, wenn dieser sowohl die letzten 12 bis 24 Monate abdeckt als auch parallel dazu für denselben Zeitraum Wohnsitzbestätigungen vorliegen. Andererseits ist man nie vor Überraschungen sicher. Ausgestellte bzw. noch bestehende Verlustscheine kann man nur in Erfahrung bringen, wenn man Kenntnis über das Amt, welches diese ausgestellt hat, hat (Betreibungs-/Konkursamt). Weil schweizweit innerhalb der Ämter keine Vernetzung besteht.