Achten Sie auf diese Punkte: Sie können davon ausgehen, dass die bestehende Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer bereits eine kantonale Gebäudeversicherung hat. Sie deckt Feuer- und Elementarschäden und ist in den allermeisten Kantonen vorgeschrieben. In der Regel ist dafür die kantonale Gebäudeversicherung zuständig.

Prüfen Sie, ob die Gemeinschaft eine gemeinsame Gebäudehaftpflicht-Versicherung hat. Sie ist unbedingt empfehlenswert – falls beispielsweise eine Dachlawine jemanden verletzt.

Ebenfalls nützlich ist eine gemeinsame Gebäudewasser-Versicherung. Sie deckt Schäden am Haus, falls hausinterne Wasserleitungen ein Leck haben. Fehlt eine solche Versicherung, können Sie an der Versammlung der Stockwerkeigentümer den Abschluss einer solchen Police beantragen. Es braucht dazu das einfache Mehr.

Weniger wichtig sind weitere Sachversicherungen. So kann die Gemeinschaft Einbruchschäden versichern. Diese Versicherung zahlt zum Beispiel, wenn Einbrecher die Eingangstür zum Mehrfamilienaus beschädigen.

Es gibt Häuser mit grossen gemeinsamen Fenstern, verglasten Eingangstüren oder Oberlichtern im Treppenhaus. Dafür haben die Versicherer spezielle Glasversicherungen im Angebot.

Weil Sie die Wohnung vermietet haben, könnte es Streit mit Ihren Mietern geben. Prüfen Sie, ob Ihre Rechtsschutz-Versicherung dafür Deckung bietet. Vielleicht lohnt sich der Abschluss einer speziellen Zusatzdeckung für Vermieter.

Sollte Ihr Mieter einen Schaden an Ihrer Wohnung anrichten, ist er dafür haftbar. Fordern Sie ihn auf, eine Privathaftpflicht-Versicherung abzuschliessen, die solche Schäden für ihn übernehmen würde.