Ja. Nach einem Auslandaufenthalt ausserhalb eines EU- oder Efta-Staates kann man in der Schweiz Arbeitslosentaggelder beziehen. Vorausgesetzt ist, dass der Auslandaufenthalt mindestens ein Jahr gedauert hat. Und: Sie müssen eine Bescheinigung Ihres jetzigen Arbeitgebers in Kanada ­vorlegen, dass Sie in den letzten zwei Jahren mindestens während zwölf ­Monaten gearbeitet haben.Melden Sie sich spätestens innert eines Jahres nach der Rückkehr beim Arbeitsamt an Ihrem Wohnort.

Übrigens: Nach einem Aufenthalt in einem EU- oder Efta-­Staat muss der Anspruch grundsätzlich im letzten Beschäftigungsland geltend gemacht werden.