Die Ungewissheit über die Ergänzungsleistungen zur AHV ist gross: Die saldo-Hotline war pausenlos besetzt. Hier die wichtigsten Antworten auf einen Blick.



Frage: Ich werde rund 80 000 Franken erben. Muss ich die bezogenen Ergänzungsleistungen (EL) zurückzahlen?



Antwort: Nein. EL müssen grundsätzlich nicht zurückbezahlt werden, wenn sie auf wahrheitsgetreuen Angaben beruhen. Bei Erbschaften werden die EL ab Todesdatum des Erblassers neu berechnet. Wird die Erb...