Ja, Sie können im Jahr Ihrer Pensionierung den Maximal­betrag von 6826 Franken in die 3. Säule einzahlen. Dies gilt auch, wenn Sie nur noch ein Viertel des Jahres berufstätig sind. Einzahlungen in die 3. Säule müssen Sie aber bis zum Pensionierungszeitpunkt vornehmen.