Nein. Sie müssen die Rente in Thailand versteuern. Entscheidend ist das Pensionierungsdatum. Die Post ist inzwischen eine eigen­ständige Aktiengesellschaft. Deshalb gilt für die Besteuerung der Pensionskassenrente dasselbe wie für alle Privatbetriebe: Auslandschweizer müssen ihre Renten gemäss dem Doppelbesteuerungs­abkommen mit Thailand an ihrem neuen Wohnsitz versteuern. Das Gleiche gilt für die Renten aus Pensionskassen anderer verselbständigter Bundesbetriebe, wie etwa der SBB, der Swisscom oder der Ruag – auch wenn sie immer noch ganz oder mehrheitlich in Staatsbesitz sind.

Pensionierte Staatsangestellte hingegen müssen ihre Renten der Pensionskasse in der Schweiz versteuern, auch wenn sie im Ausland Wohnsitz haben.