Ja. Bankschliessfächer haben im Fall von Zahlungsunfähigkeit ­einer Bank einen grossen Vorteil gegenüber einem Konto: Das Geld ist für den Kunden jederzeit in voller Höhe verfügbar. Der Inhalt des Schliessfachs bleibt Eigentum des Kunden. Im Falle eines Bank­konkurses können Sie es sofort beziehen. Die Schliessfachvermieter wissen nicht, was im Schliessfach drin ist.

Beachten Sie allerdings: Die Bank als Vermieterin von Schliessfächern haftet gegenüber den Kunden nur, wenn sie die Über­wachung, die Sicherheit und das Verschliessen der Safes grobfahrlässig vernachlässigt hat. Falls Sie Ihre Vermögenswerte im Schliessfach vor Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden schützen wollen, müssen Sie den Inhalt selber versichern.