Ja. Bei der Errungenschafts­beteiligung werden Schenkungen, Erbvorbezüge oder Erbschaften dem Eigengut zugeschlagen. Das bedeutet: Sie gehören dem Beschenkten allein und müssen bei ­einer Scheidung nicht geteilt werden.

Um im Fall einer Scheidung Streitigkeiten zu verhindern, sollten Sie zuhanden Ihres Sohns schriftlich festhalten, dass es sich beim grösseren Geldbetrag um eine Schenkung an ihn allein handelt.