Ja.. Ihr Hypothekargeber meint damit wohl die Richtlinien für die Vergabe und Überprüfung von Hypotheken. Dieses von der Bankiervereinigung herausgegebene Regelwerk wurde von der Finanzmarktaufsicht (Finma) anerkannt. In den Richtlinien heisst es, dass die Kreditgeber die belehnten Liegenschaften regelmässig neu einschätzen müssen. Die Zeitabstände für die Überprüfungen sind nicht festgelegt. Die Banken sind aber verpflichtet, die Abstände und das Vorgehen für Neueinschätzungen in internen Regeln festzuhalten.