Nein. Der Mehrheitsbeschluss gilt für alle Miteigentümer und somit auch für die unterlegene Minderheit. Weigert sich ein Miteigentümer, seinen Anteil in den Erneuerungsfonds zu bezahlen, kann ihn die ­Eigentümergemeinschaft betreiben und den Betrag schliesslich pfänden lassen. Ohne anderes Vermögen oder genügend Einkommen leitet das Betreibungsamt den Verkauf der Wohnung ein. Aus dem Verkaufserlös wird die offene Schuld bezahlt.