Nein, Sie können Guthaben vom 3a-Konto erst beziehen, wenn Sie 60 Jahre alt sind. Sonst sieht das Gesetz einen Vorbezug von 3a-Geldern nur vor für die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum, bei einer Auswanderung, der Aufnahme einer selbständigen Erwerbs­tätigkeit sowie bei Invalidität und Tod.