Ja. Teilbezüge für die Amortisation von Wohneigentum sind nur bis fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungs­alter möglich. Das heisst: bei Frauen bis Alter 59, bei Männern bis 60. Anschliessend kann man nur noch das gesamte Guthaben des Freizügigkeitskontos auf einmal beziehen.

Buchtipp: Gut vorsorgen

Der «Saldo»-Ratgeber Gut vorsorgen: Pensionskasse, AHV und 3. Säule zeigt auf, wie das Drei-Säulen-Konzept funktioniert, was Sie die Vorsorge kostet und wie viel Sie später erhalten. Bestellen Sie das Buch (256 Seiten) auf ktipp.ch oder über Tel. 044 253 90 70.