Ja. Sie dürfen bei den Staats­steuern und der direkten Bundessteuer alle Zuwendungen an gemeinnüt­zige Organisationen abziehen. Voraussetzung ist, dass sie ihren Sitz in der Schweiz hat und wegen ihres öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecks von der ­Steuerpflicht befreit ist. Die kantonalen Steuerämter ­listen gemeinnützige Organisa­tionen auf, die in ­ihrem Kanton den Sitz ­haben. Die Stiftung für Konsumentenschutz hat ihren Sitz in Bern, deshalb finden Sie sie auf der dortigen Liste. Der Kanton ­Luzern stellt eine Excel-Datei zur Verfügung, in der auch gemein­nützige Organisa­tionen anderer Kantone aufgelistet sind – zu finden auf ­Steuern.lu.ch    }  Juris­tische Personen    } Steuerbefreiung } Steuer­befreite Institutionen. hl