Ja. In der Schweizer Rechtsordnung gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit. Das heisst: Unternehmen und Privatpersonen können frei entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen sie eine Geschäftsbeziehung mit ­einer anderen Partei eingehen wollen. Ein Rechtsanspruch auf die Eröffnung eines Kontos oder auf den Kauf eines Finanzprodukts gibt es also nicht. Deshalb darf Ihnen die Post­finance die Investition in 3a-Fonds ver­weigern. Grund dafür sind wohl steuerliche Komplikationen mit den USA.

Einige Jahre lang war es für US-Bürger fast unmöglich, in der Schweiz ein Konto zu eröffnen. Aufgrund von Interven­tionen der US-Botschaft hat sich dies inzwischen gebessert. Sie publizierte eine Liste von über 20 Schweizer Banken, welche mit US-Bürgern Geschäftsbeziehungen eingehen. Erkundigen Sie sich bei diesen Banken direkt, ob sie bereit sind, Ihr Geld in einen 3a-Wertschriftenfonds zu investieren.