Ja, solche Bestimmungen sind bei Banken verbreitet. Sie sind aber rechtlich nicht verbindlich. Denn Verträge sind zweiseitige Rechts­geschäfte. Wer den Vertrag ändern will, muss dies der anderen Partei mitteilen. Die Änderung ist erst gültig, wenn sie vom Vertragspartner akzeptiert wird. In einer laufenden Vertragsbeziehung ist es zulässig, der anderen Seite mitzuteilen, dass von einer Annahme der Änderung ausgegangen wird, sofern man sie zum Beispiel nicht innert 30 Tagen ablehnt.