Ja. wenn mit der Installation tatsächlich eine namhafte energiesparende Wirkung verbunden ist. 

Bei der Dreifachverglasung ist klar, dass damit ein messbarer Energiespareffekt erreicht wird. 

Bei den Smart-Installationen müssten Sie dem Steueramt erläuternde Informa­tionen mitliefern. Dienlich wären Prospekte der Hersteller und wissenschaftliche Stu­dien, die den energiesparenden Effekt solcher Installationen belegen.

Der Ersatz von Handkurbeln durch elektrisch betriebene Jalou­sien lässt sich aber nicht von den Steuern absetzen. Denn diese Vorrichtung dient der Bequemlichkeit. Am besten weist der Installateur die Zusatzkosten dafür gleich auf der Rechnung aus.